Flächen-Reinigung, -Sanierung und -Wartung, Graffiti- und Kaugummi-Entfernung

Auszug aus unserer Kundenliste

Privat-Kunden
Einfamilienhaus- oder Doppelhaushälften-Besitzern und Eigentümern einer Liegenschaft oder eines Anwesens bieten wir die Reinigung von Terrassen, Gehwegen, Innenhöfen, Einfahrten, Abfahrten, Parkplätzen, Pool oder Garagen.

Immobilien-Makler
Sehen die Bodenflächen wieder wie neu aus, kann ein höherer Verkaufspreis der Immobilie erzielt werden. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung zum Verkauf.

Hausverwaltungen
Vom Innenhof über die Parkplätze bis zu den Gehwegen: Wir übernehmen die Grundreinigung der Gemeinschaftsflächen mit Hochdruck-Heißwasserstrahltechnik.

Gewerbliche Kunden im Außenbereich
Gastronomie, Hotels, Casinos, Ladenbesitzer, Firmen, Club- oder Vereinsheime, Tiefgaragen-Betreiber, Tankstellen, Kioske, Getränke-Märkte, Autohäuser, Baumärkte, Einkaufszentren, Unternehmen im Garten-Landschafts-Bau.

Öffentliche Kunden im Außenbereich
Gemeinden, Kommunen, Stadtverwaltungen, Bauhöfe und städtische Betriebe, die für den Unterhalt öffentlicher Flächen verantwortlich sind, z. B. Sportstätten, Schulen, Behörden und sonstige öffentliche Gebäude und Flächen. Wir sind auch spezialisiert für die Entfernung von Graffiti und Kaugummi.

Gewerbliche Kunden im Innenbereich
Verarbeitende Firmen, KFZ-Betriebe, Reifen-Dienste, TÜV, DEKRA, Baumärkte und Lagerhallen aller Art. Groß-Küchen in der Gastronomie, Hotels und Casinos. Ebenso wie Eingangs- und Kundenbereiche, Duschen oder sanitäre Anlagen in größeren Firmen. Wir reinigen Industrieböden ohne Chemie und mit wenig Wasserverbrauch.

Öffentliche Kunden im Innenbereich
Gemeinden, Kommunen, Stadtverwaltungen, Bauhöfe und städtische Betriebe, die für den Unterhalt öffentlicher Flächen und Gebäuden verantwortlich sind, z. B. Eingangs- und Kundenbereiche, Duschen oder sanitäre Anlagen in Sportstätten, Schulen, Bauhöfen.

Aktionsradius
der Flächen-Reinigung Kanis
in Deutschland und der Schweiz

Konstanz - Singen - Ravensburg - Lindau - St. Gallen - Zürich - Schaffhausen

Möglichkeit der Steuerermäßigung
für Kunden in Deutschland
Die Steuerermäßigung nach §35a EStG für Handwerkerleistungen (Ermäßigung um 20% der Aufwendungen, max. 1.200 €) bedeutet: Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer führen. 20% der Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich Umsatzsteuer sind begünstigt. Maximal anerkannt werden solche Aufwendungen in Höhe von 6.000 €. Es kann sich folglich ein Abzug von der Einkommensteuer in Höhe von maximal 1.200 € ergeben. Für nähere Informationen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.